Die Idee in einem Satz
Bei einer Leibrente – bei Immokraft nennen wir sie Wohnrente – verkaufen Sie Ihre Eigentumswohnung und behalten gleichzeitig das Recht, lebenslang mietfrei darin zu wohnen. Der Käufer zahlt Ihnen dafür eine Einmalzahlung, eine monatliche Rente oder eine Kombination aus beidem.
Das Kapital, das bisher in Ihren vier Wänden gebunden war, steht Ihnen damit zur Verfügung – ohne dass Sie ausziehen, ohne dass sich Ihr Alltag ändert.
Für wen eignet sich das Modell? Für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung ab etwa 70 Jahren, deren Pension für das tägliche Leben reicht, aber nicht für die größeren Wünsche oder Notwendigkeiten: Reisen, eine Haushaltshilfe, eine 24-Stunden-Betreuung, eine Operation – oder die Unterstützung der Kinder und Enkel schon zu Lebzeiten.
So funktioniert es Schritt für Schritt
- Bewertung: Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert Ihrer Wohnung.
- Berechnung: Vom Verkehrswert wird der Wert Ihres lebenslangen Wohnrechts abgezogen – vereinfacht gesagt: die Miete, die Sie nie zahlen werden, gerechnet auf Ihre statistische Lebenserwartung.
- Ihre Wahl: Den verbleibenden Betrag erhalten Sie als Einmalzahlung, als lebenslange monatliche Rente oder als Kombination.
- Absicherung: Ihr Wohnrecht wird notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen. Erst dann wird der Kaufvertrag wirksam.
Grundsätzlich gilt: Je älter Sie beim Verkauf sind, desto kleiner ist der Abzug für das Wohnrecht – und desto höher fällt Ihre Auszahlung aus.
Einmalzahlung oder monatliche Rente?
Beides hat seine Stärken. Die Einmalzahlung passt, wenn Sie einen konkreten größeren Betrag brauchen – etwa für einen Umbau, eine Behandlung oder um die Familie zu unterstützen. Die monatliche Rente passt, wenn Sie Ihre Pension dauerhaft aufbessern möchten: ein fixer Betrag, jeden Monat, lebenslang. Die Kombination verbindet beides – ein Startbetrag sofort, dazu eine kleinere Monatsrente.
Die Vorteile – und was Sie wissen sollten
Das spricht dafür
- Sie bleiben in Ihrer vertrauten Wohnung und Umgebung – lebenslang und mietfrei.
- Ihr Wohnrecht steht im Grundbuch und gilt auch gegenüber jedem späteren Eigentümer.
- Gebundenes Kapital wird verfügbar, ohne Kredit und ohne Schulden.
- Bei Immokraft übernehmen wir zusätzlich laufende Eigentümerkosten: die Instandhaltungsrücklage, die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung und das Honorar der Hausverwaltung.
Das sollten Sie bedenken
- Die Wohnung gehört nach dem Verkauf nicht mehr Ihnen – Sie können sie nicht mehr vererben, verkaufen oder mit einem Kredit belasten.
- Die Auszahlung liegt unter dem Verkehrswert, weil das lebenslange Wohnrecht seinen Preis hat. Seriöse Anbieter rechnen Ihnen jede Position offen vor.
- Besprechen Sie den Schritt mit Ihrer Familie und lassen Sie den Vertrag von einem Notar oder Anwalt Ihres Vertrauens prüfen. Ein seriöser Anbieter wird Sie darin immer bestärken.
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?
- Die Bewertung macht ein unabhängiger Sachverständiger, nicht der Käufer selbst.
- Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen – nicht nur im Vertrag versprochen.
- Die Berechnung ist transparent: Sie sehen, wie der Kaufpreis zustande kommt.
- Beratung ist kostenlos und unverbindlich, und niemand drängt Sie zu einer schnellen Unterschrift.
Möchten Sie wissen, was Ihre Wohnung für Sie leisten kann?
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – kostenlos, unverbindlich und gerne bei Ihnen zuhause. Kein Druck, keine Verpflichtung.
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